Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 ALLGEMEINES UND GELTUNG
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
3. Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Auftragnehmer unterschrieben werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit Vertretern des Auftragnehmers getroffene Vereinbarungen.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
2 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
3 ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Im Falle eines Mangels ist der Auftragnehmer zuerst zur Nichterfüllung berechtigt, soweit dies möglich ist. Ist dies nicht möglich oder führt dies nicht zum Erfolg, gelten die sonstigen gesetzlichen Regelungen uneingeschränkt. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig gerügt, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen für versteckte Mängel werden hiervon nicht berührt.
3. Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Entstehung.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
6. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate.
4 ANGEBOTE
1. Unser Angebot ist 4 Wochen nach Erstellung gültig.
2. Alle Angebote sind freibleibend. Für eine Auftragserteilung wird die Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber benötigt, damit das Vertragsverhältnis zustande kommt.
3. Ergeben sich Änderungen von Seiten des Auftraggebers, sind wir nicht mehr an das Angebot gebunden.
5 PREISE
1. Die Preise sind errechnet auf der Kostengrundlage vom Angebotstag. Im Falle von Veränderungen der Lohn- und Lohnfolgekosten oder Materialpreisen behält sich der Auftragnehmer eine Preisberichtigung vor.
6 ZAHLUNG UND FELLIGKEIT
1. Zahlungen sind ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. Desweiteren werden dem Auftraggeber Mahnkosten in Höhe von 30 € angerechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
2. Wir behalten uns vor, eine Bonitätsprüfung des Kunden einzufordern. Sollte diese negativ sein, können wir eine Vorabzahlung verlangen oder die Leistung, auch nach Auftragsbestätigung, verweigern.
7 HAFTUNG
1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8 DATENSPEICHERUNG
1. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
2. Wir behalten uns vor, unsere Arbeiten per Bild und Ton zu dokumentieren. Der Auftraggeber verzichtet auf die Rechte an dem Bild- und Tonmaterial.
9 STORNIERUNG
1. Bei Stornierungen erheben wir eine Storno- und Entschädigungsgebühr von 25 % des auf dem Auftrages vereinbaren Preises. Materialbeschaffungen, die im Rahmen des Auftrages vorab geleistet werden, berechnen wir mit 100 % den Auftraggeber.
10 TEILUNWIRKSAMKEIT
1. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtliche und wirtschaftlich am nächsten kommt.
11 GERICHTSSTAND
1. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich des Sitzes des Auftragnehmers.
Stand 8/2022